Nach §1 Abs.1 Nr.4 des Jugendschutzgesetzes können Erziehungsberechtigte die Aufsichtspflicht zeitlich Beschränkt an eine volljährige Person übergeben. Für den Besuch der Discothek Rainbow benötigen Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren ein entsprechendes Formular des/der Erziehungsberechtigten.
Nachfolgend steht das Formular zum Download bereit.